Thünen-Erhebungen zu forstlichen Dienstleistungsmärkten
Hintergrund der Erhebungen
Der Erhalt und die Pflege klimastabiler Privat- und Kommunalwälder nimmt in Deutschland eine wichtige Schlüsselrolle ein.
Aufgrund der differenzierten Eigentumsstruktur sind die Forstbetriebe überwiegend bereits im Vorfeld der Holzvermarktung auf die Inanspruchnahme forstlicher Dienstleistungen angewiesen. Diese umfassen vor allem die Planung und Ausführung waldbaulicher Maßnahmen, die Markierung, die Ernte sowie die Bereitstellung des Rohholzes.
Um die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder zu gewährleisten, ist es wichtig, dass alle Waldbesitzer Zugang zu diesen forstwirtschaftlichen Dienstleistungen haben, und zwar zu angemessenen Bedingungen. Um einen solchen Zugang sicherzustellen, definiert das Bundeswaldgesetz (BWaldG) in § 46 Abs. 1, dass die Voraussetzungen für eine Freistellung im Sinne des § 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen als erfüllt gelten.
Nach § 46 Abs. 3 BWaldG ist die Erforderlichkeit einer solchen wettbewerbsrechtlichen Freistellung regelmäßig zu überprüfen. Dazu hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) dem Deutschen Bundestag im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bis zum 31. Dezember 2022 und danach im Abstand von drei Jahren zu berichten, ob und inwieweit diese Regelung weiterhin erforderlich sind.
Das BMEL hat das Thünen-Institut mit Erhebungen zur Situation und zur Entwicklung der forstlichen Dienstleistungsmärkte beauftragt. Das Thünen-Institut wird hierzu Befragungen von Forstbetrieben, forstlichen Dienstleitungsunternehmen sowie deren Bundes- und Landesverbänden durchführen und dem BMEL einen Bericht zu den Befragungsergebnissen übergeben.